
Gewalt in der Pflege
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23.06.2025Gewalt am Arbeitsplatz zu erfahren, ist nie einfach. In Krankenhäusern, in der Pflege oder der Betreuung kommt die Schwierigkeit hinzu, dass Gewalt von Personen ausgehen kann, um die man sich kümmert oder für die man verantwortlich ist. Wir erklären dir, worauf es in solchen Situationen ankommt.
Wieso attackieren mich Menschen, die eigentlich meine Hilfe brauchen und um die ich mich kümmern möchte?
Die Gründe hierfür sind vielfältig und immer individuell. Ein klassisches Beispiel sind alkoholisierte Menschen in der Notaufnahme, die gewalttätig werden. Bei Jugendlichen kann eine schlechte Impulssteuerung dazu führen, dass sie schneller aggressiv reagieren. Doch auch Demenz oder Medikamente können das Verhalten von Menschen beeinflussen. Solche Faktoren können dazu führen, dass Personen teils unzurechnungsfähig und deshalb nicht voll verantwortlich für ihre Taten sind. Was nichts daran ändert, dass die Situation für die Betroffenen belastend ist.
In manchen Fällen, etwa bei rassistischer oder sexualisierter Gewalt, liegt der Grund vorrangig in der persönlichen Einstellung der Person, die Gewalt ausübt. Die zu Beginn genannten Gründe können diese Form von Gewalt noch verstärken. In jedem Fall trägst du als Betroffene oder Betroffener nie die Schuld, wenn es zu Gewalt kommt.
Wie geht man mit Patientinnen und Patienten um, die gewalttätig geworden sind? Oder bei denen du vermutest, dass es dazu kommen könnte?
Es gibt verschiedene Arten, für mehr Sicherheit zu sorgen: So kann festgelegt werden, dass der Patient oder die Patientin nicht mehr alleine betreut wird, sondern ein Kollege oder eine Kollegin dich unterstützt. Es kann auch sinnvoll sein, die Betreuung zu wechseln, sodass sich jemand anderes um die Person kümmert. Je nach Gesundheitszustand oder Verhalten, zum Beispiel bei sich ständig wiederholender Gewalt, kann es sich lohnen, die Frage zu stellen: Ist der Patient oder die Patientin überhaupt in der richtigen Einrichtung?
Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin sind in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dein Arbeitsplatz belästigungs- und diskriminierungsfrei ist, und dass eine Beschwerdestelle eingerichtet wird. Das ist unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt. Außerdem gibt es seit dem vergangenen Jahr das Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Demnach zählen jegliche Formen der verbalen Beleidigung, Drohung, Diskriminierung - sei es rassistisch, aufgrund des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität - sowie sexualisierte Belästigung zu Gewalt am Arbeitsplatz.
Welche Herausforderungen gibt es im Umgang mit Personen, deren Zurechnungsfähigkeit etwa durch Demenz eingeschränkt ist?
Es ist Teil der eigenen Professionalität, auch mit solchen Menschen gut umgehen zu können
, erklärt Claudia Vaupel, Psychologin und BGW-Expertin zum Thema Gewalt: Die Gefahr besteht eher darin, wenn man zu nachsichtig wird und zu viel einsteckt.
Denn auch, wenn man die Situationen lange gut ausgehalten hat, kann es irgendwann doch zu viel werden – und unter anderem gesundheitliche Folgen haben. Du solltest dein Empfinden und deine Erfahrungen deshalb ernst nehmen und früh genug für dich einstehen, damit du weiter gut für dich und andere sorgen kannst.