Betriebsärztin oder Betriebsarzt

Sie beurteilen beispielsweise Infektionsrisiken oder Risiken durch Gefahrstoffe und schätzen Belastungen für Rücken, Haut oder Psyche ein. Vielleicht kennst du sie auch schon durch eine Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge? Jedenfalls unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht – du kannst dich also mit ihnen besprechen, ohne dass Informationen weitergegeben werden. Wenn dir beispielsweise auffällt, dass du durch die Arbeit Rückenprobleme bekommst oder deine Haut durch häufiges Händewaschen, Reinigungsarbeiten oder langes Handschuhtragen strapaziert ist, sind sie deine erste Anlaufstelle.